Veräußerungsgewinn aus GmbH-Beteiligung –
Wertbereinigung der ursprünglichen Anschaffungskosten in Höhe des
Kaufkraftverlusts – Feststellungslast für nachträgliche
Anschaffungskosten
Leitsatz
Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft sind die ursprünglichen Anschaffungskosten
nicht um den Kaufkraftverlust wertzubereinigen.
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, vom Steuerpflichtigen behauptete nachträgliche Anschaffungskosten allein deshalb im
Wege einer Beweislastumkehr als gegeben anzuerkennen, weil Nachweise aufgrund Zeitablaufs nicht mehr vorgelegt werden können.
Vor Erwerb der Beteiligung getätigte Aufwendungen können nur dann als vorgezogener Erwerbsaufwand zu den Anschaffungskosten
zählen, wenn sie - auch aufgrund der zeitlichen Nähe - in einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung
stehen.
Fundstelle(n): GmbH-StB 2017 S. 24 Nr. 1 NAAAF-82506
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 24.03.2015 - 10 K 2849/12 E
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