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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 2849/12 E

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 2, HGB § 255 Abs. 1 Satz 1, HGB § 255 Abs. 1 Satz 2

Veräußerungsgewinn aus GmbH-Beteiligung – Wertbereinigung der ursprünglichen Anschaffungskosten in Höhe des Kaufkraftverlusts – Feststellungslast für nachträgliche Anschaffungskosten

Leitsatz

  1. Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft sind die ursprünglichen Anschaffungskosten nicht um den Kaufkraftverlust wertzubereinigen.

  2. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, vom Steuerpflichtigen behauptete nachträgliche Anschaffungskosten allein deshalb im Wege einer Beweislastumkehr als gegeben anzuerkennen, weil Nachweise aufgrund Zeitablaufs nicht mehr vorgelegt werden können.

  3. Vor Erwerb der Beteiligung getätigte Aufwendungen können nur dann als vorgezogener Erwerbsaufwand zu den Anschaffungskosten zählen, wenn sie - auch aufgrund der zeitlichen Nähe - in einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung stehen.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2017 S. 24 Nr. 1
NAAAF-82506

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 24.03.2015 - 10 K 2849/12 E

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