Erbschaftsteuerreform | Einigung im Vermittlungsausschuss (Bundesrat)
Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Nach mehr als siebenstündiger Beratung beschloss der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in der Nacht zum einen Kompromissvorschlag.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Die Vermittler einigten sich bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen sowie zu den Voraussetzungen für eine Steuerstundung.
Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfungen vor. So soll es keine Wiedereinführung der so genannten Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden.
Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke z.B. von Brauereien.
Der Einigungsvorschlag wird nun dem Bundestag zugeleitet. Eine Verabschiedung durch den Bundesrat kann in dessen Sitzung am erfolgen.
Die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses können Sie auf dessen Homepage einsehen.
Quelle: Bundesrat online (il)
Fundstelle(n):
NWB WAAAF-82474