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Track 23 | Immobilienverkauf: Vorsicht bei unentgeltlicher Überlassung an Kinder
Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Bau oder Kauf ist nicht zu versteuern, wenn diese ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Das gilt auch bei unentgeltlicher Überlassung zu Wohnzwecken an ein Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Überschreitet das Kind im Veräußerungszeitpunkt jedoch die Altersgrenze des § 32 EStG, ist der Veräußerungsgewinn nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg steuerpflichtig.
Ein anhängiges Verfahren zu privaten Veräußerungsgeschäften sollten Sie ebenfalls kennen. Konkret geht es um eine wichtige Ausnahme beim Verkauf von Immobilien innerhalb von zehn Jahren.
Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie ist zu versteuern, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. In zwei Fällen bleibt der Gewinn jedoch steuerfrei:
Wenn die verkaufte Wohnung – oder das Haus – im Zeitraum zwischen der Anschaffung oder der Fertigstellung einerseits und der Veräußerung andererseits ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen W...