1) Der niederländische Zuschuss für zuhause wohnende behinderte Kinder (TOG-Zuschuss) ist nach Ergehen der EuGH-Entscheidung
in der Rs. "Wiering" (Urteil vom , C-347/12) und auch nach Änderung der niederländischen Rechtslage zum nicht auf das deutsche Kindergeld anzurechnen, weil es sich nicht um eine Familienleistung gleicher Art handelt (Abweichung
vom BFH-Urteil III R 36/05 v. , BStBl II 2009, 921).
2) Die nach nationalem Recht in § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angeordnete Anrechnung wird durch das Unionsrecht verdrängt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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