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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 11 K 11050/14 EFG 2016 S. 1688 Nr. 20

Gesetze: EStG § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. a

Investitionsabzugsbetrag

Nachweis der Investitionsabsicht bei in Gründung befindlichen Betrieben

nachträgliche Antragstellung möglich

kein Finanzierungszusammenhang erforderlich

Leitsatz

1. Bei in Gründung befindlichen Betrieben sind an den Nachweis der Investitionsabsicht besonders strenge Anforderungen zu stellen. Im jeweiligen Einzelfall ist aus der Sicht am Ende des Wirtschaftsjahres, für das der Steuerpflichtige den Investitionsabzugsbetrag (IAB) geltend macht, konkret zu prüfen, ob er beabsichtigt, das begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich innerhalb der drei folgenden Wirtschaftsjahre anzuschaffen oder herzustellen.

2. Es steht der Inanspruchnahme eines IAB nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige den Antrag auf Gewährung des IAB nicht bereits in der erstmals für das Abzugsjahr abgegebenen Steuererklärung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt stellt.

3. Ein zusätzliches (ungeschriebenes) Tatbestandsmerkmal des „Finanzierungszusammenhangs” ist bei der Anwendung des § 7g EStG in der ab dem Veranlagungszeitraum 2008 geltenden Fassung nicht (mehr) zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 8
DStRE 2017 S. 387 Nr. 7
EFG 2016 S. 1688 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2016 S. 2995
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2017 S. 77
NAAAF-82049

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.05.2016 - 11 K 11050/14

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