Nachweis der Investitionsabsicht bei in Gründung befindlichen Betrieben
nachträgliche Antragstellung möglich
kein Finanzierungszusammenhang erforderlich
Leitsatz
1. Bei in Gründung befindlichen Betrieben sind an den Nachweis der Investitionsabsicht besonders strenge Anforderungen zu
stellen. Im jeweiligen Einzelfall ist aus der Sicht am Ende des Wirtschaftsjahres, für das der Steuerpflichtige den Investitionsabzugsbetrag
(IAB) geltend macht, konkret zu prüfen, ob er beabsichtigt, das begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich innerhalb der drei
folgenden Wirtschaftsjahre anzuschaffen oder herzustellen.
2. Es steht der Inanspruchnahme eines IAB nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige den Antrag auf Gewährung des IAB nicht
bereits in der erstmals für das Abzugsjahr abgegebenen Steuererklärung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt stellt.
3. Ein zusätzliches (ungeschriebenes) Tatbestandsmerkmal des „Finanzierungszusammenhangs” ist bei der Anwendung des § 7g EStG
in der ab dem Veranlagungszeitraum 2008 geltenden Fassung nicht (mehr) zu berücksichtigen.
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 6 Nr. 8 DStRE 2017 S. 387 Nr. 7 EFG 2016 S. 1688 Nr. 20 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2016 S. 2995 StuB-Bilanzreport Nr. 2/2017 S. 77 NAAAF-82049
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.05.2016 - 11 K 11050/14
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