Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze eines
landwirtschaftlichen Betriebshelfers
Leitsatz
Erbringt ein landwirtschaftlicher Betriebshelfer seine Leistungen nicht gegenüber dem Maschinenring sondern gegenüber dem
landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger bzw. gegenüber dem Not leidenden Betrieb, so sind die Leistungen steuerfrei.
Werden die Leistungen gegenüber dem landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger erbracht, sind diese nach § 4 Nr. 27b 2. Alt.
UStG steuerfrei.