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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 16 K 58/15 EFG 2016 S. 1651 Nr. 19

Gesetze: UStG § 4 Nr. 27b Alt. 2 RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g

Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze eines landwirtschaftlichen Betriebshelfers

Leitsatz

  1. Erbringt ein landwirtschaftlicher Betriebshelfer seine Leistungen nicht gegenüber dem Maschinenring sondern gegenüber dem landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger bzw. gegenüber dem Not leidenden Betrieb, so sind die Leistungen steuerfrei. Werden die Leistungen gegenüber dem landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger erbracht, sind diese nach § 4 Nr. 27b 2. Alt. UStG steuerfrei.

  2. Wird die Leistung gegenüber den Not leidenden Betrieben erbracht, beruht die Steuerfreiheit auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1651 Nr. 19
JAAAF-82046

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 26.11.2015 - 16 K 58/15

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