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StuB 18/2016 S. 715

Entfallen der Karenzentschädigung durch Stehenlassen des an Konkurrenten ausgereichten Darlehens

Liegt einem Arbeitsvertrag ein vorformuliertes nachvertragliches Wettbewerbsverbot gegen Karenzentschädigung zugrunde, das sich auf jede denkbare Form der Unterstützung eines Konkurrenzunternehmens beziehen soll, wird hiervon auch das Belassen eines zinslosen Darlehens (hier: über 75.000 €) umfasst, welches der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses an das konkurrierende Unternehmen zum Zwecke seiner Gründung ausgereicht hat. Insoweit steht die unterbliebene Darlehensrückforderung zumindest dann einem Tätigsein i. S. des § 74 Abs. 1 HGB gleich, wenn diese für das Fortbestehen des konkurrierenden Unternehmens von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. In diesem Fall ist der Arbeitgeber, dessen berechtigtes geschäftliches Interesse i. S. des § 74a Abs. 1 HGB darauf gerichtet sein kann, da...

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