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NWB direkt Nr. 38 vom Seite 1045

Das korrekte Mieterhöhungsverlangen

Bernd Lemke

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAF-81581 Bei den vielen berechtigten Widersprüchen zu Mieterhöhungsverlangen wird deutlich, dass vermieterseits oftmals nicht die notwendige Sorgfalt bei der Erstellung des Mieterhöhungsverlangens aufgewendet wurde. Dabei ist es für den Vermieter einfach, ein korrektes Mieterhöhungsverlangen zu unterbreiten. Es müssen nur einige Grundregeln beachtet und die gesetzlichen Strukturen eingehalten werden, damit durch regelmäßige, durchsetzbare Mieterhöhungsverlangen die Wirtschaftlichkeit der Immobilie erhöht wird.

Ausführlicher Beitrag s. .

Mieterhöhung als Staffelmiete

[i]Der Staffelmietvertrag bietet die kalkulierbarste MieterhöhungSoll der Anspruch auf eine regelmäßige Mieterhöhung entstehen, ohne dass es einer Mitwirkung des Vermieters bedarf, ist eine Staffelmietvereinbarung (§ 557a BGB) abzuschließen. Mit der Staffelmietvereinbarung wird festgelegt, ab welchem Datum der Mieter die im Vorfeld festgelegte Miete zu zahlen hat. In diesem Fall werden bei Mietvertragsabschluss bereits das Datum der Mieterhöhung und die Mieterhöhung selbst festgelegt. Das bedeutet aber auch, dass während der Laufzeit dieser Staffelmietvereinbarung die Miethöhe festgeschrieben und planbar ist. Nachteilig ist, dass aufgrund der meh...

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