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Einkommensteuer | Abzugsverbot der Mietaufwendungen für einen durch ein Sideboard abgetrennten Arbeitsbereich
Kein häusliches Arbeitszimmer i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG ist nach dem ein büromäßig eingerichteter Arbeitsbereich, der durch einen Raumteiler vom Wohnbereich abgetrennt ist (Anknüpfung an den , BStBl 2016 II S. 265).
Das Revisionsverfahren war S. 2844 [i]Zu BFH GrS 1/14 s. Kanzler, NWB 15/2016 S. 1071bis zum Ergehen einer Entscheidung durch den Großen Senat des BFH im Verfahren GrS 1/14 ausgesetzt. Tatsächlich hat sich der Große Senat des BFH auch kurz zur sog. Arbeitsecke geäußert. Wenn man aber – wie der Große Senat – bereits privat genutzte häusliche Arbeitszimmer nicht unter den Begriff des Arbeitszimmers subsumiert, gilt dies erst recht für die durch eine Anrichte oder Kommode (neudeutsch: Sideboard) vom Wohnbereich abgetrennte Arbeitsecke. Dass die Arbeitsecke nich...BStBl 2010 II S. 672