Personen, die im Auftrag eines Museums Führungen durchführen, unterliegen als sog freie Mitarbeiter nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn eine Zuweisung anderer Aufgaben durch das Museum nicht zulässig ist und auch nicht erfolgt, sie für die Durchführung ihrer Aufgabe keine Einzelweisungen erhalten mussten und auch nicht erhielten, der geschuldete Leistungsumfang (Thema der Führung, zeitlicher Rahmen und das konkrete Honrar nach Pauschalen) vorab vereinbart wird und die Anpassung an die Betriebsabläufe des Museums (Organisation der Führungen durch das Museum) lediglich unvermeidbaren organisatorischen Sachzwängen geschuldet ist. (Fortführung von ).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAF-81730
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Online-Dokument
LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.07.2016 - L 11 R 4903/15
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