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Bewertung des Vorratsvermögens nach der Lifo-Methode
Anwendungsvoraussetzungen und Buchungstechnik
[i]Burkhardt/Müller/ Bucherer, Bewertung des Vorratsvermögens nach der Lifo-Methode, BBK 24/2015 S. 1142 NWB UAAAF-18012 Für die Bewertung des Vorratsvermögens darf unterstellt werden, dass die zuletzt angeschafften Wirtschaftsgüter zuerst verbraucht worden sind, soweit dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Die Anwendung dieses sog. Lifo-Verfahrens („Last in – first out“) ist jedoch an besondere Voraussetzungen gebunden, zu denen das Stellung genommen hat und die im Folgenden erläutert werden. Anhand von Fallbeispielen wird anschließend die Buchungstechnik sowohl nach der permanenten als auch nach der periodischen Lifo-Methode dargestellt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Lifo-Methode zur Bewertungsvereinfachung
[i]Verfahren der BewertungsvereinfachungDie Anwendung der Lifo-Methode steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und soll in erster Linie der Bewertungsvereinfachung dienen. Das Lifo-Verfahren kann nach dem durch das Steuerreformgesetz 1990 neu eingeführten § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG auch steuerrechtlich für gleichartige Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens angewendet werden.
[i] BMF, Schreiben vom 12. 5. 2015 - IV C 6 - S 2174/07/10001: 002 NWB UAAAE-90676 Die Finanzverwaltung hat in dem