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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 2 R 148/15

Die Klägerin wendet sich gegen die Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach Feststellung der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen (CGZP).

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 14 Nr. 31
NAAAF-81359

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 15.06.2016 - L 2 R 148/15

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