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Aus der Arbeit der APAS: Die Rahmenbedingungen der APAS für ihre Tätigkeit nehmen weiter Gestalt an
Am veröffentlichte die APAS ihre neue „Verfahrensordnung für die Durchführung der Inspektionen nach §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO und der berufsrechtlichen Ermittlungen nach § 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 WPO“ (abrufbar unter http://go.nwb.de/m2jzo). Sie wurde durch den Leiter der APAS erlassen und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am genehmigt. Inhaltlich ergeben sich zum bisherigen Vorgehen der APAK bei den Inspektionen für die zu prüfenden WP-Praxen keine grundlegenden Veränderungen.
Am veröffentlichte das US-amerikanische Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) eine mit der APAS abgeschlossene Kooperationsvereinbarung (abrufbar unter http://go.nwb.de/s1vq5). Sie knüpft ebenso an die bisher von der vorherigen APAK mit dem PCAOB getroffene Vereinbarung an, regelt Rahmenbedingungen für die gemeinsamen Inspektionen un...