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Einschränkungen bei der „Rente mit 63“ rechtmäßig
Einschränkungen der neuen „Rente mit 63“ sind nach dem NWB FAAAF-78645 rechtmäßig. Nach der Entscheidung des Gerichts werden Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn im Regelfall nicht auf die notwendigen Versicherungszeiten angerechnet.
Die notwendigen Versicherungszeiten betragen 45 Jahre (Wartezeit). Damit sollen Fehlanreize unterbunden werden, namentlich eine „Rente mit 63“ zulasten der Sozialversicherung. Im Streitfall hat der Versicherte, der im August 1951 geboren wurde, aus gesundheitlichen Gründen sein Arbeitsverhältnis mit Aufhebungsvertrag zum beendet und eine Abfindung i. H. von 45.000 € erhalten. Er bezog sodann zwei Jahre Arbeitslosengeld (bi...