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OLG München 23.06.2016 23 U 4531/15, NWB 36/2016 S. 2702

Gesellschaftsrecht | Grenzen der Pflicht zur Zustimmung von GmbH-Gesellschaftsbeschlussanträgen

Die Gesellschafter sind untereinander sowie im Verhältnis zur GmbH zur Loyalität verpflichtet. Diese Treuepflichten, die selbst innerhalb einer aufgelösten Gesellschaft bestehen können, spielen dabei neben der Auslegung des Gesellschaftsvertrags insbesondere bei der Ausübung einzelner Mitgliedschaftsrechte, namentlich also bei der Stimmabgabe der Gesellschafter eine Rolle. Insoweit steht die Ausübung ihres Stimmrechts zwar nicht im Belieben der Gesellschafter und kann von daher auch zu einer entsprechenden Pflichtbindung führen. Dafür reicht aber nicht schon aus, dass die Beschlussgrundlage (hier: Einschaltung einer Personalagentur zur Suche nach geeignetem GmbH-Geschäftsführer) im Interesse der GmbH liegt, ihre Zwecke fördert und eine Zustimmung dem dissentierenden Gesellschafter auch zum...

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