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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2373/14 EFG 2016 S. 1568 Nr. 18

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1UStG § 12 Abs. 2 Nr. 2 Nr. 45 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG

Regelsteuersatz für ein chemisch behandeltes Düngemittel

Leitsatz

Der Regelsteuersatz ist für ein Düngemittel tierischer Herkunft anzuwenden, welches als nach enzymatischer Hydrolyse als chemisch behandelt i.S.d. Nr. 45 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG anzusehen ist.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1568 Nr. 18
UAAAF-80739

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.04.2016 - 3 K 2373/14

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