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Lexikon - Stand: 31.05.2024

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Von dem Grundsatz, dass alle langlebigen Wirtschaftsgüter aktiviert und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben sind, kann aus Vereinfachungsgründen im Falle eines geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG) abgewichen werden. Aufwendungen für ein GWG stellen im Jahr des Zugangs sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0480
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
4855
Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
4860
Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter
4865
Außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
0670
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
6260
Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
6262
Abschreibungen auf aktivierte, geringwerti...

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