Der GmbH-Geschäftsführer
5. Aufl. 2016
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5. Die Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis des Organwalters
5.1 Die Vertretungsbefugnis
571Die organschaftliche Vertretung der GmbH liegt zwingend und unabdingbar in der Hand des Geschäftsführers (oder der Geschäftsführer – s. bereits Rn. 221 f.). Er führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe des Gesetzes und der Satzung sowie den Weisungen der Gesellschafterversammlung und vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Die hier angesprochene Unterscheidung zwischen Geschäftsführung und Vertretung ist von zentraler Bedeutung für den gesamten Bereich des ...