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Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAF-80302 Am wurde das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) vom im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2016 I S. 1679). Mit diesem Gesetz wurden [i]Baum, NWB 21/2016 S. 1563zahlreiche verfahrensrechtliche Regelungen, ins-besondere in der Abgabenordnung, geändert.
Ausführlicher Beitrag s. .
Neufassung des § 88 AO
[i]Neustrukturierung und Ergänzung des § 88 AODurch das StModernG wurde § 88 AO neu strukturiert und um wesentliche Regelungen ergänzt. Anders als bisher sehen § 88 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz und Satz 2 AO nun vor, dass folgende Kriterien bei der Entscheidung über Art und Umfang der Sachverhaltsermittlungen Berücksichtigung finden sollen:
Umstände des Einzelfalls,
Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung,
Verhältnismäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen,
Allgemeine Erfahrungen der Finanzbehörden,
Wirtschaftlichkeit,
Zweckmäßigkeit.
Alle im Gesetz genannten Prinzipien sind im Einzelfall gegeneinander abzuwägen und in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
[i]Gruppenbezogene Entscheidungen möglichAbs. 3 ermöglicht gruppenbezogene Entscheidungen über Art und Umfang der Ermittlungen (damit sind vergleichbare Steuerfälle gemeint) und über die Verarbeitung erhobener oder erhaltener Daten (damit sind insbesondere Daten aus ausländischen Kontrollmitteilungen sowie Daten...