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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 13-14 | Erbschaftsteuer: Freibetragsregelung für beschränkt Steuerpflichtige ist unionsrechtswidrig

Der EuGH hält es für europarechtswidrig, dass ein höherer Freibetrag für beschränkt Steuerpflichtige nach § 2 Abs. 3 ErbStG nur auf Antrag gewährt wird. Außerdem befand er auch den 20-jährigen Zusammenrechnungszeitraum für Gebietsfremde für europarechtswidrig. Eine weitere Diskriminierung ist wohl hinsichtlich des besonderen Versorgungsfreibetrags nach § 17 ErbStG zu erkennen. Anders hingegen bei der Steuerermäßigung für die mehrfache Besteuerung nach § 27 ErbStG.

Track 13 | Antragslösung des § 2 Abs. 3 ErbStG für beschränkt Steuerpflichtige gekippt

Die nächste Entscheidung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer stammt ebenfalls vom Europäischen Gerichtshof. Nach dem aktuellen Urteil ist die Freibetragsregelung für beschränkt Steuerpflichtige nicht mit dem Unionsrecht vereinbar.

Vor sechs Jahren hatte sich der EuGH bereits schon einmal mit § 16 Abs. 2 ErbStG beschäftigt. Die Luxemburger Richter hatten diese Regelung insoweit für europarechtswidrig eingestuft, als gebietsfremde Steuerpflichtige einen niedrigeren Freibetrag erhalten als gebietsansässige.

Nach diesem Urteil hatte der deutsche Gesetzgeber in § 2 Abs. 3 ErbStG geregelt: Es wird auf Antrag der Freibetrag für unbeschränkt Steuerpflichtige gewährt. Jedoch unter der Bedingu...

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