Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 06 | Verfahrensrecht: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich umfassend zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO geäußert, wenn vom Steuerpflichtigen keine Steuererklärungen abgegeben wurden. Die Verfügung liefert – basierend auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – einen guten Überblick zur Verwaltungsauffassung.
Sehr ausführlich hat sich das Bayerische Landesamt für Steuern geäußert – zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, wenn vom Steuerpflichtigen keine Steuererklärungen abgegeben wurden. Überraschende neue Erkenntnisse gibt es keine. Die Verfügung liefert aber einen guten Überblick zur Verwaltungsauffassung – basierend auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu § 162 AO. Sehen wir uns beispielhaft an: Was schreibt das Landesamt im Hinblick auf die Schätzung des Gewinns aus einem Gewerbebetrieb?
Auf den bei der Umsatzsteuer zugrunde gelegten Umsatz soll im Allgemeinen ein Reingewinnsatz angewendet werden, der über dem Mittelwert Iaut der Richtsatzsammlung liegt. Dabei sollen die Ergebnisse des Vorjahres als Anhaltspunkt dienen. Entsprechendes gilt für die Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Interessant ist ein Hinweis für den Fal...