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Steuerrecht | Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG auf anderen Betrieb
Eine Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG kann auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden, noch bevor in dem anderen Betrieb die Reinvestition getätigt worden ist. Es genügt, wenn dort mit der Herstellung des neuen Wirtschaftsguts bereits begonnen worden ist.
[i]Übertragung vor Durchführung der ReinvestitionIm Urteilsfall hatten die Kläger für einen Veräußerungsgewinn aus ihrem landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 01 eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet. Sie übertrugen die Rücklage im Jahr 02 in ihr Sonderbetriebsvermögen bei einer KG. Dort hatten sie im Jahr 02 zwar schon mit der Herstellung eines Gebäudes begonnen; die Fertigstellung erfolgte aber erst im Jahr 03.
[i]FA wollte Rücklage auflösenDas FA hielt die Übertragung der Rücklage im Jahr 02 mangels Fertigstellung des neuen Gebäudes für unzulässig. Eine Übertragung erst im Jahr 03 a...