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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 3007/15 EFG 2016 S. 1533 Nr. 18

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. d, GewStDV § 19 Abs. 4

Unzulässige Klage gegen Null-Bescheid

Gewerbesteuer

Betriebs-Leasinggesellschaft im Doppelstockmodell

Hinzurechnung fiktiver Zinsanteile zum Gewerbeertrag

Leitsatz

1. Die Klage gegen einen auf Null lautenden Gewerbesteuermessbescheid ist mangels Beschwer unzulässig.

2. Dem Gewinn einer Betriebs-Leasinggesellschaft im Doppelstockmodell sind die in den Leasingraten enthaltenen fiktiven Zinsanteile gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen.

3. Die Anwendung des § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist nicht gem. § 19 Abs. 4 GewStDV ausgeschlossen, da diese Ausnahmevorschrift auf Betriebsleasinggesellschaften keine Anwendung findet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 18/2016 S. 871
DStR 2017 S. 8 Nr. 38
DStRE 2017 S. 1512 Nr. 24
EFG 2016 S. 1533 Nr. 18
EAAAF-79746

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12.04.2016 - 6 K 3007/15

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