ALG § 31

Zweites Kapitel: Leistungen

Zweiter Abschnitt: Laufende Geldleistungen

Erster Unterabschnitt: Renten

Sechster Titel: Ausschluß und Minderung von Renten

§ 31 Ausschluß und Minderung von Renten

Für den Ausschluß und die Minderung von Renten gelten die §§ 103 bis 105 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.

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QAAAF-79648