ALG § 31
Zweites Kapitel: Leistungen
Zweiter Abschnitt: Laufende Geldleistungen
Erster Unterabschnitt: Renten
Sechster Titel: Ausschluß und Minderung von Renten
§ 31 Ausschluß und Minderung von Renten
Für den Ausschluß und die Minderung von Renten gelten die §§ 103 bis 105 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
QAAAF-79648