ALG § 20
Zweites Kapitel: Leistungen
Zweiter Abschnitt: Laufende Geldleistungen
Erster Unterabschnitt: Renten
Erster Titel: Anspruchsvoraussetzungen
Fünfter Untertitel: Rentenrechtliche Zeiten
§ 20 Schadensersatz bei rentenrechtlichen Zeiten
Durch die Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.
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QAAAF-79648