ALG § 108
Fünftes Kapitel: Sonderregelungen
Zweiter Abschnitt: Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts
Siebter Unterabschnitt: Rentenauskunft
§ 108 Anspruch auf Rentenauskunft
Ein Anspruch auf Rentenauskunft besteht erst ab 1. Januar 1997.
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QAAAF-79648