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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 R 280/15

Gesetze: SGB IV § 24 Abs. 1; SGB X § 23 Abs. 1; BGB § 276; SGB IV § 28p Abs. 1; SGB IV § 24 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Die Anforderung von Säumniszuschlägen ist begründet, wenn Kenntnis von der Versicherungspflicht besteht. Für eine Verwirkung der Forderung reicht allein ein Zeitablauf nicht aus, sondern es müssen weitere Umstände hinzutreten, die die Untätigkeit der Behörde als bewusstes und planmäßiges Vorgehen erscheinen lassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAF-79631

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 31.05.2016 - L 3 R 280/15

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