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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 85/15 EFG 2016 S. 1388 Nr. 16

Gesetze: UStG § 24 Abs. 1, Richtlinie 2006/112/EG Art. 295 Abs. 1 Nr. 5

Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken - Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG?

Leitsatz

  1. Zu der Frage, was nach § 24 Abs. 2 Satz 1 UStG als LuF-Betrieb gilt.

  2. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist eine Einschränkung der Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG bei Dienstleistungen dahingehend, dass diese an Land- oder Forstwirte erbracht werden müssen, nicht gerechtfertigt.

  3. Eine Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken unterfällt der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG selbst dann, wenn die Einsteller weder Landwirte sind noch selbst über landwirtschaftliche Flächen verfügen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1388 Nr. 16
JAAAF-79419

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 19.05.2016 - 5 K 85/15

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