Ein GdB von 50 aufgrund eines Diabetes mellitus erfordert nicht nur mindestens vier Insulininjektionen pro Tag und ein selbständiges Anpassen der Insulindosis. Zusätzlich müssen gravierende und erhebliche Einschnitte in die Lebensführung vorliegen. Eine solche Feststellung kann - auch bei verhältnismäßig hohen, aber nicht außergewöhnlichen HbA1c-Werten - nicht allein auf Blutzuckerschwankungen und die damit verbundenen Symptome (wie Konzentrationsschwankungen, Schwindel und Müdigkeit) gestützt werden, da diese Teil der Erkrankung und damit auch bei der Höhe des GdB nach den VMG bereits berücksichtigt sind.
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 15.06.2016 - L 7 SB 112/14
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