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Einkommensteuer | Konkretisierung und buchmäßiger Nachweis für Betriebsausgabenabzug einer gebildeten Ansparrücklage (§ 4 Abs. 3, § 7g EStG)
Ermittelt der Stpfl. seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, kann er nach dem eine Ansparrücklage für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten WG nur dann als BA abziehen, wenn er die voraussichtliche Investition zumindest binnen des Investitionszeitraums von zwei Jahren hinreichend konkretisiert und buchmäßig (hier: in der Gewinnermittlung) nachweist. Der Senat führt dazu weiter aus: Da eine gebildete Ansparrücklage nicht während eines Wj aufgelöst werden kann und der Zuschlag von 6 v. H. sich auf ein volles Wj bezieht, kann auch die auf einem Ansatzwahlrecht beruhende Ansparrücklage erst zum Schluss des Wj bei der Aufstellung der Bilanz gebildet bzw. erst bei der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung als BA abgezogen werden. ...