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NWB direkt Nr. 31 vom Seite 860

Rangrücktritt – aktuelle Bestandsaufnahme gelöster und offener Fragen

Alexander Hamminger

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAF-78492 Der Rangrücktritt spielt immer dann eine Rolle, wenn die Frage der Insolvenzantragspflicht infolge der Überschuldung eines Unternehmens zu prüfen ist. Idealerweise hat eine Rangrücktrittserklärung die Wirkung, dass eine Verbindlichkeit im Rahmen der Prüfung der Überschuldung des Unternehmens nicht mehr zu berücksichtigen ist und ein ertragsteuerpflichtiger Ertrag aber vermieden wird. Nachdem der NWB RAAAE-87071 und der (BStBl 2015 II S. 769) im letzten Jahr Entscheidungen zu zentralen und in der Literatur kontrovers diskutierten Fragen zum Rangrücktritt getroffen hatten, bestand Hoffnung, dass die offenen Fragen zum Rangrücktritt geklärt sind und den Mandanten künftig klare und einfache Regelungen an die Hand gegeben werden können, wie ein rechtssicherer Rangrücktritt gestaltet und formuliert werden kann. Diese Hoffnung hat sich leider nicht bestätigt. Zwar sind die Fragen, unter welchen Voraussetzungen ein Ansatz einer mit einem Rangrücktritt versehenen Verbindlichkeit in der insolvenzrechtlichen Überschuldungsbilanz vermieden werden kann, nach der Entscheidung des BGH (IX ZR 133/14) weitgehend...

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