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BFH 28.04.2016 VI R 21/15, NWB 31/2016 S. 2324

Einkommensteuer | Unterhaltsleistungen auch bei mehrjähriger Steuernachzahlung abziehbar

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei Selbständigen und Gewerbetreibenden, deren Einkünfte naturgemäß stärkeren Schwankungen unterliegen, ist bei der Ermittlung des Nettoeinkommens regelmäßig ein Dreijahresdurchschnitt zu bilden (Bestätigung des , BStBl 2012 II S. 769). (2) Steuerzahlungen sind von dem hiernach zugrunde zu legenden unterhaltsrelevanten Einkommen grds. in dem Jahr abzuziehen, in dem sie gezahlt wurden (Bestätigung des BFH-Urteils in BStBl 2012 II S. 769). (3) Führen Steuerzahlungen für mehrere Jahre jedoch zu nicht unerheblichen Verzerrungen des unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommens im Streitjahr, sind die im maßgeblichen Dreijahreszeitraum geleisteten durchschnittlichen Steuerzahlungen zu ermitteln und vom „Durchschnittseinkommen...

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