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StModernG: Belegaufbewahrungspflicht für Spendennachweise
[i]DStV, PM vom 18. 7. 2016Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weist darauf hin, dass aus der Belegvorlagepflicht bei Zuwendungsbestätigungen im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens eine Belegaufbewahrungspflicht wird. Die Neuerungen gelten für alle Zuwendungen des Steuerpflichtigen, die dem Zuwendungsempfänger nach 2016 zufließen.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
Der [i]Vorlage nur nach AufforderungSteuerpflichtige muss seine Zuwendungsbestätigungen bzw. die vereinfachten Nachweise nur noch vorlegen, wenn das Finanzamt ihn dazu auffordert. Das Finanzamt kann die Vorlage vom Steuerpflichtigen bis zum Ablauf eines Jahres ab der Bekanntgabe des Bescheids verlangen.
BeispielEin Steuerpflichtiger spendet im Januar 2017 an eine gemeinnützige Organisation und erhält von dieser daraufhin eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung. Seine Einkommensteuererklärung fertigt der Steuerpflichtige im April 2018 an und die Steuerfestsetzung wird ihm mittels Steuerbescheid am bekannt gegeben. Er muss seine Zuwendungsbestätigung aus dem Jahr 2017 folglich bis zum aufheben und auf Verlangen des Finanzamts vorlegen.
Der [i]Elektronische ZuwendungsbestätigungZuwendende kann wie bisher den Zuwendungsempfänger bevollmä...