Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte
17. Aufl. 2016
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C. Handels- und Gesellschaftsrecht
1. Verhältnis von Handelsrecht und Privatrecht
Sachverhalt:
Die Steuerfachangestellte Hannah Helfrich hat mit dem Elektoeinzelhändler Werner Jaksch mündlich die Lieferung eines Kühlschrankes der Marke „Standard“ zum Preis von 250 € vereinbart. Herr Jaksch bestätigt das Ergebnis der mündlichen Vereinbarungen in einem Bestätigungsschreiben und bedankt sich für die Bestellung des Kühlschrankes der Marke „Luxus“ zum Preis von 450 €.
Arbeitsaufträge:
Muss Hannah Helfrich den Kühlschrank der Marke „Luxus“ abnehmen und den Kaufpreis von 450 € bezahlen, wenn sie dem Bestätigungsschreiben nicht widerspricht?
Vergleichen Sie das BGB mit dem HGB.
Tabelle in neuem Fenster öffnenPlus valet pecunia mercantorius quam non mercantorius → Das Geld eines Kaufmanns ist mehr wert als das eines Nichtkaufmanns.
Interpetieren Sie diese lateinische Rechtsregel (§§ 246, 288 BGB, 342 HGB).
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist wie das Bürgerliche Recht ein Teilgebiet des Privatrechts. Das Bürge...