BFH - I R 20/16 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: KStG § 8b Abs 2, KStG § 8b Abs 3 S 3, EStG § 5 Abs 1a, HGB § 254
Rechtsfrage
Sind Erträge aus einem Devisentermingeschäft im Zusammenhang mit der - von Anfang an beabsichtigten - Veräußerung von in Fremdwährung valutierten Anteilen an Kapitalgesellschaften bei der Ermittlung des nach § 8b Abs. 2 KStG außer Ansatz bleibenden Veräußerungsgewinns einzubeziehen, wenn zwischen dem Grundgeschäft (Halten und Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft) und dem Sicherungsgeschäft (Devisentermingeschäft) handels- und steuerbilanziell eine Bewertungseinheit (§ 254 HGB, § 5 Abs. 1a EStG) gebildet wurde?
Anteilsveräußerung; Devisentermingeschäft; Veräußerungsgewinn
Fundstelle(n):
EAAAF-78372