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Brexit – fünf Fragen und Antworten zu den Auswirkungen auf die englische Limited in Deutschland
Derzeit operieren rund 9.000 englische Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland. Auf welcher Rechtsgrundlage sind sie in Deutschland anerkannt?
[i]infoCenter „Private Limited Company“ NWB AAAAB-72970 Die Anerkennung folgt EU-Recht und wurde von mehreren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vorbereitet (grundlegend , Centros NWB PAAAB-72644, und , Überseering NWB BAAAB-72640). Nach dieser Rechtsprechung gebietet es die Niederlassungsfreiheit in der EU (Art. 49, 54 AEUV), dass Gesellschaften in Rechtsformen, die in einem EU-Staat wirksam gegründet wurden und ihren Verwaltungssitz in einem anderen EU-Staat haben, in diesem Staat als solche anzuerkennen sind. Es gilt also die Rechtsordnung, nach der die Gesellschaft gegründet worden ist. Die englische Limited („private company limited by shares“) mit Verwaltungssitz in Deutschland ist nach diesen Grundsätzen von den deutschen Gerichten in Anwendung des Kapitalgesellschaftsrechts zu behandeln, das für sie im Vereinigten Königreich gilt.
Welche rechtliche Gefahr birgt der Brexit für die Limiteds in Deutschland?
[i]Worst-Case: persönliche Haftung der GesellschafterIn einem Worst-Case-Szenario führt der Brexit zur persönlichen Haftung der Gesellschafte...