Allgemeine Wirtschaftslehre für Steuerfachangestellte Lösungsheft
16. Aufl. 2016
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C. Handels- und Gesellschaftsrecht
1. Verhältnis von Handelsrecht und Privatrecht bis
2.4 Formkaufmann aufgrund der Rechtsform nach § 6 HGB
Lehrbuch Seite 321 – 323
Lösung zu Aufgabe 199:
Eine Wirtschaftsordnung, die nur auf dem Grundsatz von Treu und Glauben aufgebaut ist, kann keine Rechtssicherheit und keinen Rechtsfrieden schaffen. Rechtssicherheit und Rechtsfrieden sind aber Voraussetzungen für ein sicheres und friedliches Zusammenleben der Menschen in einem Staat. Gesetzliche Regelungen schaffen somit die Voraussetzungen für ein geordnetes und geregeltes Mit- und Nebeneinander in der Gemeinschaft.
Lösung zu Aufgabe 200:
Kaufmann ist jeder Handelsgewerbetreibende. Nicht jeder Gewerbetreibende ist Kaufmann. Wer keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb hat, ist kein Kaufmann. Kleingewerbetreibende sind nicht verpflichtet (berechtigt) sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Die Handelsregistereintragung des Kleingewerbetreibenden hat konstitutive Wirkung.
Lösung zu Aufgabe 201:
Kleingewerbetreibender, kein Kaufmann; Möglichkeit zum freiwilligen Erwerb der Kaufmannseigenschaft ...