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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Geltendmachung der Erbschaftsteuer im Nachlassinsolvenzverfahren
Die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger aufgrund Erbanfalls nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i. V. mit § 1922 BGB geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Nachlassverbindlichkeit, die vom FA als Nachlassinsolvenzforderung im Nachlassinsolvenzverfahren geltend gemacht werden kann (Bezug: § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 8, § 20 Abs. 3 ErbStG; § 1967, § 2378 Abs. 1, § 2379 Satz 3 BGB; § 38, § 325 InsO; § 251 Abs. 3 AO).
Gem. § 251 Abs. 3 AO ist die Finanzbehörde befugt, soweit sie im Insolvenzverfahren einen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis als Insolvenzforderung geltend macht, diesen im Bestreitensfall durch Bescheid festzustellen. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis um eine Insolvenzforderung handelt. Das gilt auch in einem Nachlassinsolvenzverfahren. In einem Nachlassinsolvenzverfahren kommen aber nur solch...