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Bekanntmachung von DRÄS 6 und DRÄS 7
Die am vom DRSC verabschiedeten Deutschen Rechnungslegungs Änderungs Standards Nr. 6 und Nr. 7 sind im Bundesanzeiger vom gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Zu den inhaltlichen Änderungen durch DRÄS 6 und DRÄS 7 vgl. WP Praxis 6/2016 S. 166 NWB OAAAF-73600.