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Der Aufsichtsrat – Kontrolle und Mitbestimmung
Nachdem wir uns in der letzten Ausgabe mit dem Betriebsrat und der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) als Organe der betrieblichen Mitbestimmung befasst haben, möchten wir uns einem weiteren wichtigen Gremium, dem Aufsichtsrat, zuwenden. Er stellt in Deutschland ein bedeutendes Instrument zur Kontrolle und Mitbestimmung in Kapitalgesellschaften dar. Für alle Aktiengesellschaften ist er gesetzlich vorgeschrieben. Wie er sich zusammensetzt und welche Aufgaben er zu erfüllen hat, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag.
Wozu ein Aufsichtsrat?
Mehr als 2.000 Unternehmen mit über 500 Beschäftigten fallen in Deutschland unter die Mitbestimmung durch den Aufsichtsrat. Er ist ein Kontrollgremium, das primär die Aufgabe hat, die Unternehmensleitung (z. B. Vorstand einer AG, Geschäftsführer einer GmbH) zu überwachen. In Abhängigkeit von der Rechtsform und der Beschäftigtenzahl fungiert der Aufsichtsrat jedoch auch als Instrument der Arbeitnehmermitbestimmung in Unternehmen.
Definition Unternehmensmitbestimmung
Die Unternehmensmitbestimmung umfasst wirtschaftliche Teilhabe und Mitbestimmung an der Leitung des gesamten Unternehmens durch Wahl von Arbeitne...