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Vorrangige Kindergeldberechtigung eines im EU-Ausland lebenden Elternteils
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAF-77200 Der NWB RAAAF-75057 entschieden, dass einem im EU-Ausland lebenden Elternteil, der das gemeinsame Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, gegenüber dem im Inland lebenden anderen Elternteil nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ein vorrangiger Kindergeldanspruch zusteht, solange die Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde nach in der Person des im Inland lebenden Elternteils erfüllt sind. Die Entscheidung des BFH enthält grundlegende Aussagen zu der VO (EG) Nr. 883/2004 sowie zu der hierzu ergangenen Durchführungs-VO (EG) Nr. 987/2009 in Bezug auf Familienleistungen.
Ausführlicher Beitrag s. .
BFH-Urteil vom 4. 2. 2016 - III R 17/13
[i] BFH, Urteil vom 4. 2. 2016 - III R 17/13 NWB RAAAF-75057 Der in Deutschland wohnende Kläger, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, beantragte für seinen in Polen bei der Kindsmutter lebenden Sohn Kindergeld. Die Kindsmutter hatte keinen Anspruch auf polnische Familienleistungen und auch keinen Antrag auf Familienleistungen nach deutschem oder polnischem Recht gestellt. Nachdem die Familienkasse den Antrag des Klägers abgelehnt und das Finanzgericht der hiergegen erhobenen Klage stattgegeben hatte (