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Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAF-77199 Käufer aus dem Drittlandsgebiet nutzen in der letzten Zeit verstärkt den Onlinehandel und bedienen sich für die Kaufabwicklung inländischer Lieferadressen (in der Regel Dienstleister, Paketshops oder Packstationen). Bestellt ein Abnehmer mit Wohnsitz im Drittlandsgebiet Waren bei einem Unternehmer im Inland, wird die Ware vereinbarungsgemäß an eine inländische Lieferadresse versendet, an der der Abnehmer die Ware entgegennimmt und im persönlichen Reisegepäck in das Drittlandsgebiet ausführt. Nach erfolgter Ausfuhr übermittelt der Abnehmer dem Unternehmer den zollamtlichen Ausfuhrbeleg und begehrt die Umsatzsteuererstattung. In diesen Fällen können die Vorschriften über die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr Anwendung finden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Nichtkommerzieller Reiseverkehr
[i]Regel-/Ausnahmeverhältnis beachtenDie Einschränkung der Steuerbefreiung in Fällen des nichtkommerziellen Reiseverkehrs (§ 6 Abs. 3a UStG) betrifft nur die Ausfuhrtatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 UStG. Demnach stellt sich die Frage, ob die Steuerfreiheit nach § 6 Abs. 3a UStG eingeschränkt ist, nur dann, wenn die Ausfuhrtatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 UStG vorliegen.
[i]Steuerbefreiung bei gebrochener Beförderung oder VersendungDer Transportvorgang wird hier teilweise durch...BStBl 2015 I S. 1014