Arbeitshilfe - Stand: 18.07.2018

Rückwirkende Einbringung eines Einzelunternehmens mit negativem Buchwert in Kapitalgesellschaft

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Sind bei einer rückwirkenden Einbringung eines Einzelunternehmens mit einem negativen Buchwert in eine Kapitalgesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 8 UmwStG i.d.F. der Bekanntmachung der Neufassung vom im Rückwirkungszeitraum im Einzelunternehmen getätigte Entnahmen und Einlagen für den Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens zu berücksichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
WAAAF-76879