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Neue Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015
Nachdem der Bundesrat Mitte März 2016 der Neufassung der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 (KStR 2015) zugestimmt hat, wurden diese am im Bundessteuerblatt veröffentlicht (BStBl 2016 Sondernummer 1/2016 → KIEHL WAAAF-66530 ). Gegenüber der bisherigen Fassung aus dem Jahr 2004 wurden die gesetzliche Entwicklung und die neuere Rechtsprechung berücksichtigt. Mit den Körperschaftsteuer-Richtlinien soll eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Finanzverwaltung sichergestellt werden. Anzuwenden sind die KStR 2015 ab dem Veranlagungszeitraum 2015.
Neue Gliederung
Im Vergleich zu den bisherigen Körperschaftsteuer-Richtlinien fällt vor allem die neue Gliederung auf. Wie schon bei den Einkommensteuer-Richtlinien wurde die Nummerierung der einzelnen Abschnitte an die jeweiligen Paragrafen des Körperschaftsteuergesetzes angepasst.
Da die Einkommensermittlung und damit auch der Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung in § 8 KStG geregelt sind, stehen beispielsweise die Ausführungen zur verdeckten Gewinnausschüttung in R 8.5 KStR 2015 (bisher R 36 KStR 2004).
Inhaltliche Schwerpunkte
Inhaltliche Schwerpunkte der Änderungen der Körperschaftsteuer-Richtlinien bilden insbesondere die Ausführungen zu den Betrieben gewerblicher Art und zur körperschaftsteuerlichen Organschaft.
Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art
Die Beteiligung einer Körperschaft öffentlichen Rechts an einer Kapitalgesellschaft stellt einen Betrieb gewer...