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LSG Hessen Urteil v. - L 1 KR 347/15

Gesetze: SGB VI § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Voraussetzungen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind anhand der einschlägigen versorgungs- und kammerrechtlichen Normen zu prüfen.

2. Befreiungsvoraussetzung ist nicht, dass es sich um eine approbationspflichtige Tätigkeit handelt, so dass grundsätzlich auch in der Pharmaindustrie tätige Apotheker von der Rentenversicherung befreit werden können, sofern eine berufsspezifische Tätigkeit vorliegt.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 453 Nr. 8
DAAAF-76641

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LSG Hessen, Urteil v. 28.04.2016 - L 1 KR 347/15

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