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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 7 SO 661/16 ER-B

Gesetze: SGB XII § 24

Leitsatz

Leitsatz:

Eine außergewöhnliche Notlage, welche die Gewährung von Sozialhilfe an im Ausland lebende Deutsche rechtfertigen kann, setzt voraus, dass ohne die Hilfeleistung eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung existentieller Rechtsgüter, mithin Leben, Gesundheit oder sonstiger elementarer Grundvoraussetzuangen der menschlichen Existenz, unmittelbar droht. Es verstößt nicht gegen supranationales Recth, Sozialhilfe nur in engen Ausnahmefällen an in Unionsstaaten lebende Deutsche zu gewähren

Fundstelle(n):
JAAAF-76626

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 25.05.2016 - L 7 SO 661/16 ER-B

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