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FG Münster Urteil v. - 9 K 203/15 E EFG 2016 S. 1136 Nr. 14

Gesetze: AO § 173, AO § 378, AO § 169

Verjährung

Teleologische Reduktion des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO bei leichtfertiger Steuerverkürzung ohne Abschlusszahlung

Leitsatz

Die auf fünf Jahre verlängerte Festsetzungsfrist bei leichtfertiger Steuerverkürzung gemäß §§ 169 Abs. 2 Satz 2, 378 AO kommt aufgrund teleologischer Reduktion des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO dann nicht zu Anwendung, wenn sich trotz einer höheren Steuerfestsetzung aufgrund anrechenbarer Steuern (Anrechnung von Zinsabschlagsteuer) keine Abschlusszahlung für den Fiskus ergibt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 17 Nr. 1
EFG 2016 S. 1136 Nr. 14
KÖSDI 2016 S. 19955 Nr. 9
PStR 2016 S. 264 Nr. 10
PAAAF-76381

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FG Münster, Urteil v. 28.04.2016 - 9 K 203/15 E

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