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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 3134/14

Gesetze: EnergieStG § 27 Abs. 2 Nr. 1EnergieStG § 52 Abs. 1 S. 1EnergieStV § 60 Abs. 4 Nr. 1EnergieStV § 60 Abs. 4 Nr. 2EnergieStV § 60 Abs. 5 EnergieStRL Art. 14 Abs. 1 Buchst. b

Energiesteuer

Anspruch auf Vergütung der Energiesteuer bei der Beförderung von Betriebsangehörigen und Gesellschaftern mit firmeneigenem Flugzeug

Leitsatz

1. Die Erstattung von Mineralölsteuer setzt voraus, dass mit dem Flugzeug gewerbsmäßig Personen oder Sachen transportiert werden oder entgeltliche Dienstleistungen erbracht werden.

2. Gewerbsmäßigkeit liegt (nur) vor, wenn die mit Luftfahrzeugen gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird und der Unternehmer auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung handelt.

3. Für die Erstattung der Mineralölsteuer reicht es nicht aus, dass der Eigentümer eines Flugzeugs dieses im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit nutzbringend einsetzt.

4. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung der Mineralölsteuer, wenn mit firmeneigenen Flugzeugen Gesellschafter, Geschäftsführer und Mitarbeiter aus betriebsbedingten Gründen transportiert werden.

5. Dies gilt auch, wenn Personen für andere, dem Konzern angehörende Gesellschaften befördert und dafür Kosten abgerechnet werden, die den durch den Flug entstandenen Aufwand nicht decken.

Fundstelle(n):
RAAAF-76363

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.05.2016 - 11 K 3134/14

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