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FG des Saarlandes  v. - 2 K 1213/13 EFG 2016 S. 1173 Nr. 14

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1 S. 1, EStG § 33a Abs. 3 S. 1, EStG § 66 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1

Unterhaltsaufwendungen gegenüber volljährigen Kindern bei Haushaltsgemeinschaft

Berechnung der Opfergrenze

Monatsprinzip

Leitsatz

1. Beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen für mit dem Steuerpflichtigen in einem gemeinsamen Haushalt lebende Kinder, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, kommt die Opfergrenze nur dann nicht zur Anwendung, wenn die Beteiligten eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft bilden.

2. Die Opfergrenze ist hinsichtlich der Berücksichtigung weiterer unterhaltsberechtigter Kinder nach dem kindergeldrechtlichen Monatsprinzip zu berechnen.

3. In der einkommensabhängigen Berechnung der Opfergrenze liegt kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz oder das Gebot zum Schutz von Ehe und Familie.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1173 Nr. 14
GStB 2016 S. 357 Nr. 10
GStB 2016 S. 428 Nr. 12
IAAAF-76353

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FG des Saarlandes v. 05.04.2016 - 2 K 1213/13

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