Arbeitshilfe - Stand: 20.05.2018

Doppelte Haushaltsführung - Wohnung, in der der eigene Hausstand unterhalten wird, als noch zum Beschäftigungsort gehörend, wenn Ort des eigenen Hausstandes und Beschäftigungsort in derselben politischen Gemeinde liegen?

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Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eine Wohnung, in der der eigene Hausstand unterhalten wird, als noch zum Beschäftigungsort gehörend anzusehen (hier: Ort des eigenen Hausstandes und Beschäftigungsort liegen in derselben politischen Gemeinde)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
IAAAF-76314